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Auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Urlaub oder sind einmal krank. Wir springen ein.

Mehr Infos

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige werden mit Beeinträchtigungen ihres eigenen Lebens belastet. Damit sich diese Belastungen in Grenzen halten, gibt es die Verhinderungspflege.

Die Sozialstation ist für Sie da, wenn Sie einmal krank oder verhindert sind. Dazu gehören auch Urlaub und andere private Termine.

Leistungen

Wir übernehmen alle pflegerischen und betreuerischen Leistungen.

  • Zum Beispiel
  • Körperpflege
  • Transfer
  • Mobilisation
  • An- und Auskleiden
  • Toilettengang
  • Bereiten von Mahlzeiten
  • Nahrungsaufnahme

Kosten

Verhinderungspflege

Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege / Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 € belaufen. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 € im Kalenderjahr erhöht werden.

Eine vollständige Übersicht über die Preise der Sozialstation finden Sie hier.

Zeiten

Für die Verhinderungspflege ist es nicht relevant, ob die Vertretung am Stück, in einzelnen Tagen oder aufgeteilt in einzelne Stunden erfolgt. Sie ist sowohl für den "großen Urlaub" als auch für Arztbesuche oder einen Kinoabend der pflegenden Angehörigen gedacht.

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